Individuelle Betreuung und Alltagshilfe
Kosten
Die Kosten betragen pro Stunde 38 €. Hinzu kommt pro Einsatz eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 7,50 €. Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt zwei Stunden.
Abrechnung
Wir sind als Anbieter nach § 12 Abs. 1 AnFöVO i. V. m. § 45 a Absatz 1 SGB XI anerkannt und berechtigt, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
In einem persönlichen Gespräch eräutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Finanzierungsmöglichkeiten
Entlastungsbetrag
Unabhängig vom Pflegegrad steht Ihnen pro Monat ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht an Sie oder Ihren pflegenden Angehörigen ausbezahlt. Es handet sich um einen monatlichen Leistungsanspruch, der für Leistungen von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf dem Weg der Kostenerstattung verwendet werden kann.
Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pfegesachleistungen so umzuwandeln, dass sie für Entlastungsleistungen genutzt werden können. Bei Pflegegrad 3 ist das ein Betrag in Höhe von 598,80 €, den Sie beanspruchen können. Wichtig ist zu wissen, dass sich bei Inanspruchnahme das Pflegegeld um 40 % reduziert - bei Pflegegrad 3 werden 239,60 € weniger ausgezahlt.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige Personen, bei denen seit mindestens 6 Monaten der Pflegegrad 2 vorliegt, können Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Der Gesamtbetrag für ein Kalenderjahr beträgt 1685 €. Zusätzlich können 843 € des Kurzzeitpflegebetrages auf die Verhinderungspflege übertragen werden, wenn keine Kurzzeitpflege in dem aktuellen Jahr Anspruch genommen wird. Damit stehen Ihnen 2528 € jährlich zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2025 stehen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Betrag in Höhe von 3539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann künftig flexibel für beide Pflegearten genutzt werden.
Private Zahlungen
Selbstverständich besteht über die genannten Finanzierungsmöglichkeiten hinaus die Möglichkeit, unsere Leistungen auf privater Ebene zu begleichen.